Hinweis: Diese AGB sind eine allgemeine Arbeitsgrundlage und sollten vor geschäftlicher Verwendung juristisch auf Ihre konkreten Leistungen, Kundengruppen, Stornoregeln und Mietbedingungen geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Veranstaltungstechnik Ziegler, insbesondere Planung, technische Betreuung, DJ-Service und Vermietung. Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Termin und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag. Änderungen und Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt und können gesondert berechnet werden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und geeigneten Stromanschlüsse bereit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind innerhalb der dort angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Umfangreiche Produktionen können angemessene Abschlagszahlungen erfordern.
6. Terminänderung und Stornierung
Terminänderungen und Stornierungen sind unverzüglich mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Fremdleistungen und nicht mehr vermeidbare Kosten werden berechnet. Weitere Stornokosten gelten nur, wenn sie im Angebot oder Vertrag konkret vereinbart wurden.
7. Vermietete Technik
Überlassene Technik ist sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu behandeln. Art, Dauer, Rückgabezustand und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem Mietvertrag oder Übergabeprotokoll.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vertragsvereinbarungen.
9. Höhere Gewalt
Können Leistungen aufgrund unvorhersehbarer, von keiner Partei zu vertretender Ereignisse nicht oder nur verspätet erbracht werden, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und mögliche Ersatztermine ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
11. Stand
Stand: 30. Juli 2026
